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DAS FEST FÜR KINDER der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH verändert 2020 seine Form und wird zur bunten Selbermachaktion.

Seit 18 Jahren veranstaltet die Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg), gemeinsam mit dem Jugendamt rund um das Spielhaus im Unteren Schlossgarten „DAS FEST FÜR KINDER“.
Diese kann auf Grund der aktuellen Einschränkungen für Veranstaltungen in diesem Jahr nicht in seiner bekannten und sehr beliebten Form stattfinden.

Die Einrichtungen der stjg wollen auch in dieser ungewöhnlichen Zeit 2020 für die Kinder in Stuttgart da sein und so verändert sich „DAS FEST FÜR KINDER“. Das „Fest“ wird zur bunten Selbermachaktion, es besucht die Kinder und Familien in ihren Stadtteilen und geht auf Tour.

So wächst am Samstag, 4. und Sonntag, 5.07.2020 in über zwanzig Kinder- und Jugendhäusern und weiteren Standorten in Stuttgart eine von Kindern selbstgestaltete „Stadt der Zukunft“.

Alle beteiligten Einrichtungen findet ihr unter www.festfuerkinder.de

In Untertürkheim entsteht am 04. und 5.07.20 PAPPCITY – eine Mitmachaktion für Kinder und Familien.

Das Außengelände des KJH CAFE RATZ verwandelt sich an beiden Tagen von 14:00-18:00 Uhr in eine bunte PAPPCITY. Aus Pappkartons, Klebeband und Farbe können Kinder gemeinsam ihre Zukunftsstadt entstehen lassen, die zum Spielen, Tüfteln und Toben einlädt.

Laut aktueller Coronaverordnung dürfen maximal 100 Personen an der Aktion teilnehmen, deren Daten erfasst werden müssen.

Eine Anmeldung ist nicht nötig, die Möglichkeit zum Händewaschen ist auf dem Gelände gegeben.


Hygienekonzept CAFE RATZ

Hygienekonzept für das Kinder- und Jugendhaus CAFE RATZ in Untertürkheim

1) Ankommen: Bei der Ankunft im CAFE RATZ müssen am Außenwaschbecken die Hände gründlich gewaschen werden. Jede*r Besucher*in muss sich beim Personal anmelden und wird zur Dokumentation (§6 CoronaVO) mit Name, Kontaktdaten und Anwesenheitszeit erfasst.


2) Allgemeine Hygieneregeln: Auf dem Gelände und im Haus gelten die allgemeinen Hygieneregeln, die durch Aushang bekannt gegeben werden (Händehygiene, Abstandsregelung, Niesetikette).


3) Genutzte Flächen und Räume, Wege: Sofern es die Witterung erlaubt, finden die Angebote des CAFE RATZ überwiegend im Freien (auf dem eigenen Gelände) statt. Muss auf Räume im Innenbereich ausgewichen werden, werden nur ausreichend große und gut zu belüftende Räume genutzt. Wo nötig, wird eine maximale Personenzahl für einzelne Räume durch Aushang bekannt gegeben. Je nach Angebot werden Wege und Zugänge ausgeschildert und dadurch eine Lenkung der Besucher*innen organisiert, die dann auch zwingend zu beachten ist.


4) Abstandsregel und Mund-Nase-Bedeckung: Die Angebote des CAFE RATZ werden weitestgehend so geplant, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Sollte dies im Einzelfall nicht umsetzbar sein, wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen, ist aber nicht zwingend notwendig.


5) Zutrittsverbote / Ausschluss vom Angebot: Wenn die für ein Angebot angegebene maximale Personenzahl erreicht ist, können keine weiteren Personen am Angebot mehr teilnehmen und müssen abgewiesen werden. Personen, die die Angabe der geforderten Daten für die Besucherdokumentation nach §6 CoronaVO verweigern, können am Angebot nicht teilnehmen. Wer unter den in §7 CoronaVO genannten Personenkreis (Kontakt zu Coronainfizierten, Symptome einer Coronainfektion) fällt, darf ebenfalls am Angebot nicht teilnehmen.


6) Sanitäre Einrichtungen: Räumlich bedingt gibt es Beschränkungen der Personenzahl, die sich gleichzeitig in den Sanitärräumen aufhalten dürfen. Die genaue Personenzahl wird durch Aushang bekannt gegeben.


7) Die Kontaktflächen im Haus werden mindestens einmal täglich gereinigt und besonders stark beanspruchte Flächen sowie Spielgeräte nach Bedarf zwischendurch gereinigt / desinfiziert.